Hinweisgeber/Whistleblowing
Grundlage für das Meldesystem ist die EU-Richtlinie 2019/1937, kurz: Whistleblower-Richtlinie.
Die Meldestelle arbeitet vertraulich und ist vor Zugriffen des Caritasverbands geschützt.
Meldungen können über eine externe Plattform abgegeben werden, die von externen, juristisch geschulten Personen betreut wird. Es gibt auch die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben.
Meldeinhalte können sein (aber nicht ausschließlich):
- Verletzung von internen Richtlinien und Schutzkonzepten
- Verstöße gegen Gleichbehandlung/Diskriminierung
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
- Korruption/Bestechung/Betrug
- Kartell-/Wettbewerbsverstöße
Der Hinweisgeber erhält innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung für seine Meldung.