Der Heimrat
Der Heimrat vertritt die Interessen aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in einer Wohngruppe, Tagesgruppe oder im Außenbetreuten Wohnen in der Caritas Jugendhilfe betreut werden. [§ 1 der Satzung des Heimrats].
Mit der Einrichtung eines Heimrates soll erreicht werden, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter an Entscheidungen teilhaben können, die sie direkt betreffen. Der Heimrat soll dazu beitragen, das Verständnis von Demokratie, Toleranz und Teilhabe zu vergrößern. [§ 2, Absatz 1 und 2 der Satzung des Heimrats].
Der Heimrat setzt sich aus den gewählten Gruppensprecher_innen und deren Stellvertreter_innen zusammen.
Unterstützt wird der Heimrat durch zwei Heimratsberater_innen.