RECHTSGRUNDLAGE(N)
- gem. §§ 27, 34, 41, 42 SGB VIII
GRUPPEN
- Wohngruppe Haus 3
- Wohngruppe Kinder
- Wohngruppe Polaris
PLATZZAHL
- 8 bis 9
PÄD. FACHKRÄFTE
- 1 : 1,8
AUFNAHMESTRUKTUR
- Kinder ab acht Jahren (Kindergruppe) und Jugendliche (ab zwölf Jahren), koedukativ
BETREUUNGSSCHWERPUNKTE
Die Konzeption der Gruppen verfolgt die individuelle und am Entwicklungsstand der jungen Menschen orientierte pädagogische Förderung jedes Einzelnen. Hierbei soll besonders den individuellen Ressourcen und Defiziten der Betreuten angemessen Rechnung getragen werden. Hierzu gehören die schulische/berufliche Förderung ebenso wie die Vermittlung von adäquatem Sozial- und Freizeitverhalten.