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Meldestelle

Hinweisgeber/Whistleblowing

Die Caritas Jugendhilfe gGmbH hat ein Hinweisgeber-System etabliert. Hinweisgeber können potenzielle Missstände an eine unabhängige Stelle melden. Das Meldesystem soll helfen, unsere wertebasierte Kultur durchzusetzen, auf der das Vertrauen der Menschen, die sich an uns wenden, basiert.

Grundlage für das Meldesystem ist die EU-Richtlinie 2019/1937, kurz: Whistleblower-Richtlinie. 

Die Meldestelle arbeitet vertraulich und ist vor Zugriffen des Caritasverbands geschützt.
Meldungen können über eine externe Plattform abgegeben werden, die von externen, juristisch geschulten Personen betreut wird. Es gibt auch die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben.

Meldeinhalte können sein (aber nicht ausschließlich):

  • Verletzung von internen Richtlinien und Schutzkonzepten
  • Verstöße gegen Gleichbehandlung/Diskriminierung
  • Verstöße gegen Datenschutzrecht
  • Korruption/Bestechung/Betrug
  • Kartell-/Wettbewerbsverstöße

Der Hinweisgeber erhält innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung für seine Meldung.

Zur Onlineplattform für Hinweisgeber

Link zur Hinweisgeberplattform

oder per QR-Code

QR-Code Hinweisgeberplattform

 

Externe Meldestellen

Es steht Ihnen vollkommen frei Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auch an sog. externe Meldestellen vorzunehmen. Diese sind:

  • Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
    https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html
  • Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    BaFin - Hinweisgeberstelle
  • Meldestelle beim Bundeskartellamt
    https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html
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