Von A-Z
Abkürzungen
BGB: Bürgerliches Gesetzbuch
SGB: Sozialgesetzbuch (VIII=8; X=10)
usw.: und so weiter
z.B.: zum Beispiel
Arbeits- und Motivationsprojekt (Abkürzung: AMP)
Das AMP ist ein Teil des Lernprojekts. Im AMP können Jugendliche und junge Erwachsene teilnehmen, die keine Schule besuchen, keine Ausbildung machen, keine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolvieren und auch sonst keiner (regelhaften) Beschäftigung nachgehen.
Ausbildung
Sobald Du auf das Ende des Schulbesuchs zugehst, werden wir mit Dir über Deine Berufswünsche sprechen und gemeinsam mit Dir beraten, welche Möglichkeiten Du hast. Neben der Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit ("Arbeitsamt"), kannst Du Dir Rat bei Deinen Betreuer_innen und der Erziehungsleitung einholen. Eine gezielte Berufsberatung bietet Dir kostenlos auch das Lernprojekt an.
Eine Ausbildung besteht meistens aus einer Mischung aus Praxis und Besuch einer Berufsschule. Falls Du nach der Schule noch etwas Unterstützung dabei brauchst, eine Ausbildung erfolgreich machen zu können, kannst Du auch eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen.
Ausgehzeiten
Wann Du zurück in der Gruppe sein sollst, hängt davon ab,
- wie alt Du bist,
- wie lange Du in der Gruppe wohnst,
- was das Gesetz festlegt,
- was sich aus den Regelungen in Deiner Wohngruppe ergibt und
- welche Absprachen Du mit Deinen Betreuer_innen triffst
Außenbetreuung
Damit ist gemeint, dass ältere Jugendliche und junge Erwachsene, wenn es für sie sinnvoll erscheint, auch nach dem Auszug aus einer Wohngruppe durch Pädagog_innen der Caritas Jugendhilfe weiter betreut werden. Jugendliche und junge Erwachsene, die außerhalb der Wohngruppen betreut werden, leben meistens in ihrer eigenen Wohnung. Die pädagogische Begleitung findet durch miteinander vereinbarte Treffen oder durch Telefonate statt.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (Abkürzung: BVB)
Eine BVB soll mit einer Mischung aus praktischer Tätigkeit und theoretischem Lernen (Unterricht) dabei helfen, Dich auf eine Ausbildung vorzubereiten.
Beschwerde
Starke Rechte, starke Kinder und Jugendliche
Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen. Nicht immer werden diese Rechte erfüllt. Dann könnt ihr euch Hilfe holen. Damit ihr genau wisst, wie das geht und was dann passiert gibt es ein Beschwerdeverfahren für euch.
Das Beschwerdeverfahren haben unsere Jugendlichen entwickelt und einen Film dazu machen lassen. Der Film erklärt euch wie ihr Hilfe bekommt, wenn etwas nicht so gut läuft.
Wichtig war den Jugendlichen, dass sie sich an Vertrauenspersonen wenden können und Beschwerden auch vertraulich behandelt werden.
Wie das genau funktioniert, kannst du dir in dem Film anschauen.
Betreuer_in
Eine Betreuerin oder ein Betreuer sind Erwachsene, die als Pädagog_innen in der Caritas Jugendhilfe beschäftigt sind. Alle Betreuer_innen sind sogenannte Fachkräfte. Das heißt, jede/r Betreuer_in in der Caritas Jugendhilfe hat eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher_in, Sozialpädagog_in, Diplom-Pädagog_in, Sozialarbeiter_in oder sehr ähnlichen Berufen. Manche Betreuer_innen haben ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen.
Betreuerteam
Die Betreuer_innen, die in Deiner Wohngruppe arbeiten, bilden das Betreuerteam.
Bezugsbetreuer_in
Bald nach Deiner Aufnahme wirst Du eine/n Bezugsbetreuer_in bekommen. Manchmal steht schon am ersten Tag fest, wer die Bezugsbetreuung für einen "Neuen" übernimmt, manchmal dauert es einige Wochen. Wer Dein/e Bezugsbetreuer_in wird, beschließt das Team (Betreuerteam). Um eine gute Entscheidung zu treffen, wollen und müssen Dich Deine Betreuer_innen zunächst einmal besser kennen lernen.
Zu den Aufgaben Deiner/s Bezugsbetreuer_in gehört unter anderem:
- sich regelmäßig Zeit speziell für Dich zu nehmen;
- Dein Taschengeld, Kleidergeld und Hygienegeld zu verwalten und auszuzahlen;
- Dich ganz besonders im Blick zu haben und Deine Themen in die Teambesprechung einzubringen;
- Kontakt zu Deiner Familie zu halten bzw. aufzunehmen;
- Kontakt zu Deiner Schule oder Ausbildungsstelle zu halten;
- mit anderen Fachkräften der Caritas Jugendhilfe zu Deinem Wohl (und am besten mit Dir gemeinsam) zusammen zu arbeiten;
- an Deinen Hilfeplangesprächen, Fallbesprechungen usw. teilzunehmen;
- Deinen Entwicklungsbericht zu schreiben.
Falls Dein/e Bezugsbetreuer_in wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildungen oder Ähnlichem länger nicht in der Gruppe sein kann, wird das Team für sie oder ihn eine Vertretung bestimmen.
Brandschutz
In der Caritas Jugendhilfe gibt es eine feste Brandschutzordnung. Falls es brennt, stehen auf den Fluren Feuerlöscher bereit und ein Notfallplan hängt aus.
Einrichtungsleitung
Die Caritas Jugendhilfe ist eine ziemlich große Einrichtung mit vielen verschiedenen Angeboten (mehr Infos dazu findest Du auf dieser Website). Geleitet wird die Caritas Jugendhilfe von den Geschaftsführern, der Pädagogischen Leitung und den Erziehungsleitungen.
Eltern
Deine Eltern sind in der Regel auch Deine Sorgeberechtigten (Sorgerecht). Wir sind bemüht, regelmäßigen Kontakt zu Deinen Eltern zu haben und uns mit ihnen auszutauschen. Auch unterstützen wir Dich dabei, einen guten Kontakt zu Deinen Eltern zu erhalten oder aufzubauen. Damit Du eine gute Hilfe wahrend Deiner Zeit in der Caritas Jugendhilfe erhältst, sind Deine Eltern für uns ganz wichtige Partner_innen. Wie sich der Kontakt mit Deinen Eltern im Einzelnen gestaltet, hängt von Deiner persönlichen Situation ab.
Entwicklungsbericht (auch: Sachstandsbericht)
Ungefähr alle sechs Monate schreibt Dein/e Bezugsbetreuer_in einen Bericht über Deine Entwicklung. Dieser Bericht ist für das Jugendamt gedacht und dient normalerweise als Vorbereitung für das Hilfeplangespräch. Inhalte des Entwicklungsberichts können sein:
- Dein Verhalten in der Gruppe
- der Kontakt zu Deiner Familie
- Deine Leistungen in der Schule oder Ausbildung
- Deine Gesundheit
- Deine seelische/ geistige ("psychische") Entwicklung
- Einschätzungen Deiner Betreuer*innen für die Zukunft.
Du hast das Recht, diesen Bericht zu lesen (oder vorgelesen) und erklärt zu bekommen. Falls Dein/e Bezugsbetreuer_in nicht ohnehin deshalb auf Dich zukommt, sprich sie oder ihn auf Deinen Entwicklungsbericht an.
Erziehungsleitung
Die Erziehungsleitung ist ein/e Pädagoge_in, die/der den Betreuer_innen in der Gruppe und den Standortleitungen vorgesetzt ist. Sie/er nimmt an Hilfeplangesprächen, Teamsitzungen und anderen Besprechungen teil. Erziehungsleitungen sind Mitglieder der Leitungskonferenz und sind daher an Entscheidungen, die die ganze Einrichtung betreffen, beteiligt.
Heimrat
Der Heimrat ist ein Gremium, das mithelfen soll, die Interessen der Betreuten zu vertreten. Unterstützt wird der Heimrat dabei von zwei Heimratsberater_innen. Weitere Infos findest Du auf dieser Website unter "Heimrat".
Hilfeplangespräch
Ein Hilfeplangespräch findet in der Regel etwa alle sechs Monate statt. Das Jugendamt lädt zu diesem wichtigen Gespräch ein. Normalerweise nehmen, neben Dir, Dein/e Bezugsbetreuer_in, die Standort- oder Erziehungsleitung und ggf. Deine Eltern teil. Ein wichtiger Punkt der Hilfeplangespräche sind die Ziele, die Du während Deiner Zeit in der Wohngruppe erreichen möchtest (und natürlich, wie wir Dir dabei helfen können).
Jugendamt
siehe auch: Sachbearbeiter_in im Jugendamt
Das Jugendamt ist eine Behörde, die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. Für Deine Betreuung in der Caritas Jugendhilfe fallen hohe Kosten an. Ein großer Teil dieser Kosten (oft auch alles) wird vom Jugendamt bezahlt.
Kleidergeld
Das Kleidergeld wird Dir jeden Monat zur Verfügung gestellt, um - rate mal! - Kleider zu kaufen. Die Höhe des Kleidergeldes hängt von Deinem Alter ab. Frag` Deine Betreuer_innen nach der Höhe Deines Kleidergeldes.
Lernprojekt (im Frida-Kahlo-Haus)
Das Lernprojekt ist der Bereich in der Caritas Jugendhilfe, in dem sich alles rund um`s Lernen dreht. Das Lernprojekt steht allen Kindern und Jugendlichen in der Caritas Jugendhilfe offen. Du kannst freiwillig und kostenfrei an den vielen verschiedenen Angeboten in diesen Bereichen teilnehmen.
Wann welches Angebot stattfindet, erfährst Du auf dem bunten Bausteinplan, der in Deiner Gruppe aushängt. Ein Blick lohnt sich für Dich auf jeden Fall! Weitere Infos findest Du auf dieser Website im Bereich "Lernprojekt".
Pädagog_innen
Pädagog_innen haben eine Ausbildung im pädagogischen Bereich oder sind dabei, eine Ausbildung zu beenden. Siehe auch Betreuer_in.
Privatsphäre
Du hast ein Recht auf unbeobachtete Zeit für Dich allein. Das heißt: Du entscheidest, wer wann Dein Zimmer betreten darf.
Eine Ausnahme sind die Betreuer_innen. Auch sie werden Deine Privatsphäre respektieren (z.B. indem sie anklopfen, bevor sie in Dein Zimmer kommen). Im Alltag kann es aber zu Situationen kommen, in denen Deine Betreuer_innen schnell reagieren müssen, weil eine Gefährdung für Dich oder andere vermutet wird. (Stell` Dir vor, es brennt! Brandschutz).
Recht(e)
siehe UN-Kinderrechtskonvention
Respekt
Bezeichnet eine wertschätzende, aufmerksame, achtsame Haltung gegenüber der Welt und sich selbst.
Wer Respekt gibt, wird Respekt bekommen.
Sachbearbeiter_in im Jugendamt
Die/ der Sachbearbeiter_in im Jugendamt hat zum Beispiel die Aufgabe, eine für Dein Wohl geeignete Hilfe anzubieten. Sie oder er ist ein/e wichtige/r Ansprechpartner_in für Dich. Die/der Sachbearbeiter_in ist fester Teilnehmer des Hilfeplangesprächs und schreibt den Hilfeplan. Die Telefonnummer Deine/r Sachbearbeiter_in bekommst Du von Deinen Betreuer_innen.
Schule
Jeder junge Mensch mit Schulpflicht muss eine für ihn geeignete Schule besuchen. In Wiesbaden gibt es eine ganze Reihe guter Schulen: Von der Grundschule bis zur Berufsschule. Wir werden Dich bei Deinem regelmäßigen und möglichst erfolgreichen Schulbesuch unterstützen!
Alle, die (noch) keine Schule besuchen, können übergangsweise im Arbeits- und Motivationsprojekt betreut werden. Hier erhältst Du auch Beratung in Sachen Schule und Ausbildung.
Schulpflicht
Alle Kinder und Jugendlichen müssen, bis sie entweder volljährig (also 18 Jahre alt) sind oder einen Schulabschluss haben, eine Schule besuchen. Dass Du eine Schule besuchen musst, ist aber nur die eine Seite der Schulpflicht. Auf der anderen Seite hast Du auch ein Recht auf Schule. Auch wenn Schule nicht immer Spaß machen kann, denk` immer daran: Gute Bildung ist ein wichtiger Schlüssel für Deine Zukunft.
Sorgeberechtigte_r
siehe Eltern
Sorgerecht
Es kann sein, dass Teile des Sorgerechts, in Ausnahmefällen auch das ganze Sorgerecht, durch einen Richter auf andere Menschen als Deine Eltern übertragen wurde ("Vormund"). Die Tatsache, dass Du im Heim lebst, heißt aber nicht automatisch, dass Deine Eltern nicht auch weiterhin das Sorgerecht fur Dich haben.
Das Sorgerecht ist ein Recht, aber auch eine Pflicht für die/den Sorgeberechtigte_n.
Sportverein
Wenn Du Interesse daran hast, eine Sportart in einem Verein auszuüben, wende Dich an Deine Betreuer_innen. Sie werden Dich dabei beraten und unterstützen. Wir finden es sehr wichtig, dass Kinder und Jugendliche in einen Verein gehen.
Standortleitung
Eine Standortleitung leitet mehrere Wohngruppen. Diese Funktion gibt es nur in den Gruppen für minderjährige Geflüchtete.
Tagesgruppen
In einer Tagesgruppe werden Kinder bis etwa 14 Jahre tagsüber nach der Schule betreut. Abends gehen die Kinder wieder zuruck zu ihren Familien. In der Caritas Jugendhilfe gibt es zwei Tagesgruppen. Weitere Infos zu den Tagesgruppen findest Du auch im Bereich "Teilstationäre Hilfen" auf dieser Website.
Taschengeld
Solange Du in der Caritas Jugendhilfe (oder einem anderen Heim) lebst, hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes hängt von Deinem Alter ab. Je älter Du wirst, desto mehr Taschengeld bekommst Du. Wie viel Taschengeld Dir im Monat zusteht, erfährst Du von Deinen Betreuer_innen. Dein/e Bezugsbetreuer_in verwaltet das Geld. Sie oder er bespricht mit Dir gemeinsam, wofür Du das Geld ausgeben möchtest und berät Dich dabei. Sie oder er führt genau auf, wie viel Geld Du wann bekommen hast. Bei jeder Auszahlung musst Du den Erhalt mit Deiner Unterschrift bestätigen (quittieren).
Taschengeld darf Dir (zum Beispiel als Konsequenz fur "schlechtes" Verhalten oder die Verletzung von Regeln und Absprachen) nicht gekürzt werden. Wenn Du eine beschädigte Sache ersetzen musst, weil Du sie mit Absicht kaputt gemacht hast, kann ein Teil Deines Taschengeldes (nicht alles!) für die Wiedergutmachung verwendet werden.
Dafür ist Dein Taschengeld zum Beispiel gedacht:
- Erfrischungsgetränke, Süßigkeiten;
- Hygieneartikel (zusätzlich zum Hygienegeld);
- Ausgaben für Hobbys und kleine Vereinsbeiträge;
- Klamotten und modische Kleinigkeiten (zusatzlich zum Kleidergeld);
- Geschenke;
- Briefpapier, Briefmarken, Handykosten (Briefe an Behörden, z.B. das Jugendamt, sind für Dich kostenfrei.)
Teambesprechung
Einmal in der Woche treffen sich die Betreuer_innen Deiner Gruppe mit der Erziehungs- oder Standortleitung zu einer Besprechung. Hier werden Themen besprochen, die mit den Kindern und Jugendlichen der Wohngruppe, den Betreuer_innen und der Organisation der Gruppe zu tun haben. Wichtige Entscheidungen werden hier von den Erwachsenen besprochen.
UN-Kinderrechtskonvention
Die Buchstaben "UN" stehen fur die Abkürzung "United Nations", zu deutsch: "Vereinte Nationen". Die UN-Kinderrechtskonvention haben bis heute 193 Staaten auf der Erde unterzeichnet. Damit ist die Kinderrechtskonvention die verbreitetste Gesetzessammlung der Welt.
Darin heißt es:
1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tatig zu sein.
5. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
6. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
7. Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
8. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
9. Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
10. Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. [Quelle: www.jugendeinewelt.at/kinderrechte]
Weitere Infos zur Kinderrechtskonvention findest Du HIER.
Übergabe
Von einer Übergabe wird gesprochen, wenn sich die Betreuer_innen der Gruppe ablösen. Das heißt: Ein/e Betreuer_in geht aus dem Dienst, ein/e andere/r übernimmt den Dienst und bleibt bis zur nächsten Übergabe.
Geschäftsführung/Pädagogische Leitung
siehe Einrichtungsleitung
Vormund
In einigen Fallen wird das Sorgerecht der Eltern von einem Gericht auf eine andere Person, einen sogenannten Vormund, übertragen. Es kann sein, dass der Vormund das gesamte Sorgerecht ausführt oder nur einen bestimmten Teil. Wenn Du Dich zu diesem Thema weiter informieren mochtest, schau mal HIER.