Eine zentrale Fragestellung in Bezug auf die Sicherstellung von Rechten und Beteiligung ist immer auch der Umgang mit Beschwerden. Hierfür hatte die CJH bereits 2010 gemeinsam mit den Jugendlichen des sog. Heimrats ein standardisiertes Beschwerdeverfahren entwickelt. Dieses wurde 2022 überarbeitet, konkretisiert und modernisiert.
Die Entwicklung des Beschwerdemanagements wurde dabei von Beginn an von unseren betreuten Kindern und Jugendlichen gesteuert, die diese Aufgabe mit großem Engagement betrieben. In Workshops und Besprechungen haben die jungen Menschen, mit Unterstützung der Heimratsberater*innen, Verfahrenswege festgelegt sowie das Konzept der Vertrauenspersonen und einen Erklärfilm entwickelt. Dieser Film erläutert in Bild und kindgerechter Sprache die Möglichkeiten sich Hilfe zu holen, wenn Rechte verletzt werden.
Das vorliegende Beschwerdekonzept regelt verbindliche Wege zur Platzierung einer Beschwerde und klare Festlegungen zu Bearbeitung und Zeitfenstern, um den jungen Menschen Sicherheit zu geben, wann auf eine Beschwerde reagiert und wie mit dieser umgegangen wird. Dabei ist es besonders wichtig, dass der Umgang miteinander auf Augenhöhe erfolgt und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ernst genommen und vertraulich behandelt werden.
Des Weiteren war den jungen Menschen die Möglichkeit von interner und externer Beschwerde - die auch gesetzlich verankert ist - wichtig. Dies ist durch den Einsatz von Vertrauenspersonen sowie externen Anlaufstellen (Jugendamt und Ombudsstelle) sichergestellt.
Mit diesem Verfahren ist sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen um ihre Rechte wissen und sich in einem geschützten Rahmen Unterstützung holen können.